zur Schadenersatzpflicht

Nach zwei kleinen Beben bei Insheim am Mittwoch ist Professor Hans Peter Ehses, Direktor des Landesamtes für Geologie und Bergbau, sich sicher: „Geothermie löst seismische Ereignisse aus.” Denn in Insheim sei an diesem Tag Wasser ins Bohrloch gepresst worden.

Unterschiedliche Auffassungen zur Schadenersatzpflicht
…es scheint offen, ob die so genannte „Bergschadensvermutung” für geothermische Anlagen überhaupt gilt. Denn im Standardkommentar zum Bergrecht wird dies sogar verneint, so der Hinweis von Werner Forkel von der Bürgerinitiative Geothermie Steinweiler. …

Konflikt um die Geothermie nur politisch lösbar

In einem Kommentar geht die Rheinpfalz noch einmal auf diese ungeklärten Fragen ein:
Der Konflikt um die Geothermie ist nur politisch lösbar. Im Vorfeld wurden die Schwierigkeiten offenbar weit unterschätzt.

Mag ja sein, dass man hinterher immer klüger ist. Aber man darf sich schon wundern, wie viele Fragen in Sachen „ Geothermie” noch offen sind. Zugegeben: Man kann nicht unbedingt wissen, was unter der Erde passiert. Aber dass mit der Geothermie auch rechtlich Neuland betreten wird, weil keiner sicher weiß, ob für sie die so genannte „Bergschadensvermutung” gilt: Das hätte einer der vielen Juristen in der Politik ja mal merken können. Hat aber keiner, und so haben wir den Salat:
Unternehmen, die mit ihrem Geld irgendwann am Ende sind, treffen auf Bürger, die mit ihren Nerven irgendwann mal am Ende sind.
Da hilft nur eine politische Lösung: Mittelfristig muss das Bergrecht so geändert werden, dass die Bergschadensvermutung auch für die Geothermie gilt, kurzfristig muss sichergestellt werden, dass Schäden ohne lange Prozesse beglichen werden.

Denn man muss sich nur die Beben vom Mittwoch anschauen: Ihr Epizentrum lag von Insheim genauso weit entfernt wie von Steinweiler. Wenn nun schon in beiden Orten geothermische Anlagen arbeiten würden – wer würde dann für Schäden aufkommen? Solche Fragen müssen geklärt werden. Aber nicht erst in Prozessen, die die betroffenen Bürger belasten, sondern vorher. Dafür ist die Politik da: Um Schaden abzuwenden und den Nutzen zu mehren.
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Beweislastumkehr bei Beben?

Geothermie Beweislast ist umgekehrt
Rheinpfalz
Bei Erdbeben ist zukünftig der Betreiber in der Beweispflicht.
In einem Artikel berichtet die Rheinpfalz darüber, dass bei zukünftigen Geothermiebohrungen die Beweislast umgekehrt sei. Sollte also die Erde beben, muss die Firma nachweisen, dass die Erschütterungen nichts mit dem Kraftwerk zu tun haben….
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Beweislastumkehr?

big-steinweiler – Montag, den 05. April 2010

Fakt ist jedenfalls, dass allein die Überschreitung der Grenzwerte nicht zu der erwünschten Beweislastumkehr führt, wie die Aussagen der Behördenvertreter im Artikel der RHEINPFALZ dies suggerieren wollen.
Bestreitet der Betreiber, dass die Erschütterungen (Erdbeben) von der Geothermieanlage verursacht wurden, und behauptet, dass sie von einem Erdbeben natürlicher Art herrühren, hilft die DIN 4150 nämlich keinen Schritt weiter. Denn die DIN 4150 stellt lediglich einen Zusammenhang zwischen Erschütterungen als solchen einerseits und der Wahrscheinlichkeit von Schäden in Abhängigkeit von der erschütterungsbedingten Schwingungsgeschwindigkeit andererseits her. Zur Ursache der Erschütterungen trifft die DIN 4150, welche Erschütterungen im Bauwesen zum Gegenstand hat, keinerlei Aussage. Dies bedeutet, dass die Ursache der Erschütterungen ungeachtet der DIN 4150 vom Geschädigten jedenfalls dann zu beweisen ist, wenn die Bergschadensvermutung nicht gilt.
(…)
Wir halten jedenfalls fest, dass die
Sicherheit, in der uns die Vertreter des Landesamtes für Geologie und Bergbau mit ihren in der RHEINPFALZ wiedergegebenen Äußerungen wiegen wollen, aus den oben dargelegten Gründen nicht nur trügerisch ist, sondern überhaupt nicht existiert. Vielmehr stehen die betroffenen Bürger angesichts hochrisikobehafteter Technik einerseits und ungeklärten Haftungsfragen andererseits nach wie vor im Regen.
Unabhängig von allen existierenden Beweislastregeln bleibt selbst dann, wenn die – zumal wiederlegbare – Bergschadensvermutung gelten würde, darüber hinaus die Frage offen, wie ein einzelner Bürger einen erlittenen Schaden gegen einen Betreiber, hinter dem ein finanzkräftiger Großkonzern steht, überhaupt effektiv, also zügig und ohne auf Schäden ganz oder auch nur teilweise sitzenzubleiben, durchsetzen kann. Jahrelange kostenträchtige Prozesse durch alle Instanzen mit zahlreichen Gutachten sind nichts Ungewöhnliches.
ausführliche Stellungnahme aus Steinweiler / lesen

Geothermiekraftwerk gestoppt wegen Naturschutzgebiet.

In einem Artikel berichtet die Rheinpfalz über Pläne der Fa. Geoenergy, auch im Bienwald Geothermiekraftwerke zu errichten. Da es sich in diesem Bereich um ein Naturschutzgebiet handelt, hat Landrat Fritz Brechtel diesen Plänen eine klare Absage erteilt.

Laut EU Richtlinien nicht möglich!
30. November 2009 – weiter